Das Erstgespräch dient zunächst einem ausführlichen gegenseitigen Kennenlernen, der Klärung der grundlegenden Formalitäten und der Informationsgewinnung. Bevor Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, sogenannte "probatorische Sitzungen" in Anspruch zu nehmen. Im Verlauf dieser Sitzungen können wir klären, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist, Sie können sich ein Bild von mir und den Räumlichkeiten machen und entscheiden, ob eine Therapie bei mir für Sie in Frage kommt. Möchten Sie eine Psychotherapie bei mir beginnen, stelle ich den Antrag auf Kostenübernahme.
Eine Einzelsitzung dauert jeweils 50 Minuten, diese finden in der Regel einmal wöchentlich statt. In Ausnahmefällen - und wenn dies therapeutisch sinnvoll ist - besteht auch die Möglichkeit, vorübergehend zwei Sitzungen pro Woche zu vereinbaren. Insbesondere zum Ende einer Psychotherapie ist es jedoch empfehlenswert, die Abstände zwischen den Terminen langsam zu strecken. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre neuen Gewohnheiten zunehmend selbstständig im Alltag zu etablieren. Das Ziel einer Psychotherapie soll Hilfe zur Selbsthilfe sein.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die gesamten Kosten für eine Psychotherapie, sofern diese erforderlich und zweckmäßig ist. Dies entscheidet sich nach einem Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) unter Einbezug Ihrer Beschwerden und des Behandlungsplans.
Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden in aller Regel von den privaten Krankenversicherungen erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie über den Umfang und die Bedingungen, die Ihre Krankenversicherung dabei stellt. Bei der Abrechnung orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für Privatpatienten wird die Ziffer 870 GOP (VT, Einzel, mind. 50 Min.) mit dem 2,3 - 3,5-fachen Satz zuzüglich flankierender Ziffern berechnet.
Beihilfe
Bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst übernimmt die Beihilfestelle einen Anteil der Kosten der Psychotherapie. Nach Abschluss der probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Die hierfür erforderlichen Formulare erhalten Sie direkt von Ihrer Beihilfestelle. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Kommen Sie als Selbstzahler, erübrigen sich für Sie die oben dargestellten Formalitäten. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, selbst über Beginn und Dauer der Psychotherapie zu entscheiden. Bei der Abrechnung orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für Selbstzahler wird die Ziffer 870 GOP (VT, Einzel, mind. 50 Min.) mit dem 2,3 - 3,5-fachen Satz zuzüglich flankierender Ziffern berechnet.